Immoland Pfinztal UG

Karlsruher Straße 66
76327 Pfinztal- Berghausen
Tel:     0721 / 9 42 61 01
Mobil: 0178 / 1 53 24 36
e-Mail:
immoland-pfinztal@web.de

Bürozeiten:
Mo.- Fr.
09.00- 12.00 Uhr
14.00- 17.00 Uhr
Sa.
10.00- 12.00 Uhr

Unsere Schwerpunkte

Vermarkten und Verwalten

Hilfe bei Zwangsver-
steigerungen und die
Immobilienvermittlung

Energieausweis

Inzwischen Pflicht beim Immobilienverkauf:
der Energieausweis!
Auch hier können wir Ihnen helfen.

Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • 1. Vermittlung von Immobilien

    -  Eigentumswohnungen, Ein - Zweifamilienhäuser,
    -  Vermietung von Wohnungen und Einfamilienhäuser

    Unsere Vermittlungsprovision ist - soweit nicht anders angegeben - bei Vertragsabschluss vom Käufer zu zahlen.


  • 2. Zwangsversteigerungen - unser Spezialgebiet

    In diesem Bereich arbeiten wir für Banken, Versicherungen und Schuldner.

    1. Banken und Versicherungen, um deren Problemfälle zu lösen, sei es durch Gespräche mit Schuldnern und Vermittlung zwischen den Parteien, freihändigem Verkauf der Immobilie oder letztendlich durch Bietersuche bzw. Bewerbung der Immobilie für anstehende Zwangsversteigerungen.

    2. Schuldner, um zu retten, was zu retten ist. Auch hier helfen wir, Lösungen zu finden und mit Gläubigern zu kommunizieren. Auch wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist doch fast immer eine Rettung möglich - man muss sich nur helfen lassen wollen!

    Gehören Sie zu einer der oben genannten Personengruppen und möchten unsere Dienste in Anspruch nehmen?
    Bitte melden Sie sich telefonisch, oder per E-Mail bei uns - DISKRETION WIRD ZUGESICHERT.

    Fast alle unserer Kunden sind mit unseren Leistungen weit mehr als zufrieden.

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  • 3. Mietverwaltung

    Auszug aus dem Leistungskatalog:

    -  Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern.
    -  Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung.
    -  Abnahme und Übergabe der Mietsachen mit Ab - bzw. Übergabeprotokoll.
    -  Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen.
    -  Inkasso der Mieten und Nebenkosten, ggf. Mahnung der Mieter, Überwachung der
       Zahlungseingänge.
    -  Kostenaufstellung für die Heiz - / Warmwasserkostenabrechnung an die Wärmemessdienste.
       Nebenkostenabrechnung mit den Mietern.
    -  Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer, Anstellung von Personal wie z. B. eines
       Hausmeisters, Gärtners oder Reinigungskräfte.
    -  Verwaltung von Mietkautionen.
    -  Veranlassen notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten.
    -  Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes.
    -  Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
    -  Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.

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  • 4. Hausverwaltung

    Auszug aus den Rechtsgrundlagen des Hausverwalters:

    -  Der Hausverwalter ist verpflichtet, das Objekt unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften
       mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten.
    -  Die Aufgaben und Befugnisse des Hausverwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentümer-
       gesetz, §§ 27 und 28, aus der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, aus den gültigen
       Beschlüssen und Vereinbarungen der WEG, u. U. auch aus rechtskräftigen Gerichts-
       entscheidungen und aus dem Inhalt dieses Vertrages.
    -  Der Verwalter ist verpflichtet, mindestens eine WEGV pro Jahr durchzuführen, in der die
       Abrechnung des Vorjahres und der Wirtschaftsplan des Folgejahres erläutert und zur Abstimmung
       gebracht wird.

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  • 5. Renovierungen und Modernisierungen

    Wollen Sie Ihr Haus verkaufen, doch die Interessenten sehen den Zustand der Immobilien und sagen dankend ab?

    Ihre Werbung verpufft und die Zahl der Interessenten wird immer geringer, der Kreis der Interessenten nimmt ab, weil die Immobilie nicht den gewünschten Eindruck hinterlässt! Ihre Werbekosten und Aufwendungen zum Verkauf der Immobilie hätten Sie vielleicht schon vorher in die Renovierung und Modernisierung investieren sollen.

    Sie wollen Ihre Wohnung neu vermieten und die Mietinteressenten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen und würden nur FRISCH RENOVIERT anmieten?

    Benötigt Ihr Haus oder Ihre Wohnung dringend Pflege, muss renoviert werden?

    Es ist ja doch alle paar Jahre fällig: Die Renovierung einzelner Räume, ab und an sollte auch die Küche und das Bad modernisiert werden. Die Fenster sind alt und undicht? Das Dach schützt gegen Sonne, aber nicht mehr gegen Regen und Kälte?

    Da sollte man was unternehmen!

    Wir arbeiten mit verschiedenen Handwerkern zusammen und können Ihnen gute Arbeit zu günstigen Preisen anbieten.
    Schildern Sie uns Ihre Wünsche, vereinbaren Sie einen VOR - ORT - TERMIN und wir machen Ihnen ein Angebot.

    Sie möchten neu bauen und benötigen Hilfe bei der Planung oder Ausführung?
    Hierbei können wir Ihnen leider nicht helfen, da wir kein Bauträger sind!

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  • 6. Energieausweis

    Gemäß der Energieeinsparverordnung müssen auch die bestehenden Immobilien mit einer Wärmedämmung versehen werden.
    Wussten Sie, dass man zur Erfüllung der Vorgaben oft auch für einen Bruchteil der Kosten einer Vorsatzfassade die Vorgaben erfüllen kann und hierbei ca. 60 - 70 % der Herstellungskosten einsparen kann?
    Wie das funktioniert und ob dies in Ihrem Fall auch geht? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine e-Mail!